Umfang der mit steuerfreien ausländischen Einnahmen zusammenhängenden Betriebsausgaben
Leitsatz
Aufwendungen für Löhne, Raumkosten, allgemeine Versicherungen und Beiträge, Werbe- und Reisekosten und Zinsen, die sich nicht
eindeutig den steuerpflichtigen bzw. steuerfreien ausländischen Umsätzen zuordnen lassen, unterliegen anteilig dem Abzugsverbot
des § 3c Abs. 1 Satz 1 EStG auch dann, wenn diese Ausgaben auch dann angefallen wären, wenn der Steuerpflichtige ausschließlich
steuerfreie Einnahmen erzielt hätte. Insoweit ist eine Aufteilung solcher Gemeinkosten entsprechend dem Verhältnis der steuerpflichtigen
zu den steuerfreien Einnahmen rechtmäßig (Abweichung von , BStBl. II 2014, 513).
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): EFG 2015 S. 573 Nr. 7 IWB-Kurznachricht Nr. 11/2015 S. 386 NWB-Eilnachricht Nr. 8/2015 S. 472 UAAAE-83882
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