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Änderungen im (Familien-)Pflegezeitgesetz
Gesetz zur besseren Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Beruf ist in Kraft getreten
Noch im alten Jahr, und zwar am , hat der Bundesrat das Gesetz zur besseren Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Beruf gebilligt, das zu Jahresbeginn in Kraft getreten ist (vgl. BGBl 2014 I S. 2462). Dadurch werden die schon bisher aus dem Pflegezeitgesetz (PflegeZG) und dem Familienpflegezeitgesetz (FPfZG) resultierenden Möglichkeiten, die Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Beruf zu gewährleisten, nunmehr verzahnt und erheblich weiterentwickelt. Neben den ebenfalls am in Kraft getretenen Änderungen beim Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG) – insbesondere durch das Elterngeld Plus – hat das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) nach eigener Aussage einen weiteren, zweiten Schritt auf dem Weg zur Einführung einer Familienarbeitszeit vollzogen. Pflegende Angehörige können in der Phase, in der sie Familie, Pflege und Beruf miteinander vereinbaren müssen, zeitlich flexibler agieren. Diese Vorteile für Arbeitnehmer einerseits führen andererseits auch zu Veränderungen aufseiten der Unternehmen, die es zu beachten gilt. Die wichtigsten Modifikationen und Neuerungen im (Familien-)Pflegezeitgesetz werden nachfolgend kurz dargestellt.