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Umsatzsteuer | Verabreichung von Zytostatika an ambulant behandelte Patienten eines Krankenhauses
Die Verabreichung von Zytostatika im Rahmen einer ambulant in einem Krankenhaus durchgeführten ärztlichen Heilbehandlung, die dort individuell für den einzelnen Patienten in einer Apotheke dieses Krankenhauses hergestellt werden, ist nach dem als ein mit der ärztlichen Heilbehandlung eng verbundener Umsatz gem. § 4 Nr. 16 Buchst. b UStG steuerfrei (entgegen Abschn. 100 Abs. 3 Nr. 4 UStR 2005 und Abschn. 4.14.6 Abs. 3 Nr. 3 UStAE).
Die Entscheidung ist zu § 4 Nr. 16 Buchst. b UStG a. F. ergangen, an dessen Stelle § 4 Nr. 14 Buchst. b UStG S. 3868 [i]Zur Medikamentenabgabe durch einen Arzt/eine Krankenhausambulanz s. Pfefferle/ Renz, NWB 52/2012 S. 4214getreten ist. Die Rechtslage hat sich jedoch nicht geändert, weil auch das neue Recht mit Krankenhausbehandlungen und ärztlichen Heilbehandlungen „eng verbundene Umsätze“ einschließt. Die Abgabe der Zytostatika steht, wie der BFH unter unionsrechtskonformer Gesetzesauslegung entschieden hat, in engem Zusammenhang mit der Krebsbehandlun...