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Körperschaftsteuer | Vorübergehende Unterbringung von Flüchtlingen in Zweckbetrieben
Mit Schreiben vom nimmt das BMF zu Billigkeitsmaßnahmen bei der vorübergehenden Unterbringung von Bürgerkriegsflüchtlingen und Asylbewerbern Stellung. Das Schreiben geht insbesondere auf die Unterbringung in Einrichtungen steuerbegünstigter Körperschaften, die ausschließlich dem satzungsmäßigen Zweck der Körperschaft dienen, und in zum Hoheitsbereich einer juristischen Person des öffentlichen Rechts gehörenden Einrichtungen sowie auf die Unterbringung in Wohnungen von Vermietungsgenossenschaften sowie -vereinen i. S. des § 5 Abs. 1 Nr. 10 KStG ein.