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Einkommensteuer | Vorauszahlung von hohen Zahnbehandlungskosten als außergewöhnliche Belastung
Das entschieden, dass die Vorauszahlung der gesamten Kosten einer sich über mehrere Jahre erstreckenden Zahnbehandlung, die als außergewöhnliche Belastung im Jahr der Zahlung geltend gemacht wird, als Missbrauch von rechtlichen Gestaltungsmöglichkeiten (§ 42 AO) zu werten sein kann, wenn kein wirtschaftlich vernünftiger außersteuerrechtlicher Grund für die Vorauszahlung ersichtlich ist. Hiervon ist auszugehen, wenn der Steuerpflichtige im Jahr des Erhalts einer hohen Abfindung ausnahmsweise der Spitzenprogression unterliegt und er in diesem Jahr aufgrund eines lediglich als Kostenvoranschlag – und nicht etwa als Festpreiszusage zu wertenden Schreibens der Zahnklinik – seinen vollen mutmaßlich zu erbringenden Eigenanteil für eine umfangreiche Zahnsanierung...