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Abgabenordnung | (Teil-)Einspruchsentscheidung – Erneuter Einspruch innerhalb der Einspruchsfrist
Erlässt das Finanzamt vor Ablauf der Einspruchsfrist eine (Teil-)Einspruchsentscheidung, ist ein nochmaliger Einspruch gegen die Steuerfestsetzung gemäß nicht statthaft, auch wenn erinnerhalb der noch währenden Einspruchsfrist (§ 355 Abs. 1 AO) eingelegt worden ist.Eine ausführliche Besprechung lesen Sie in Kürze in der NWB.