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Die Zinsschranke gerät ins Wanken
BFH weist die Zinsschranke in die Schranken und setzt die Vollziehung eines Steuerbescheids aus
Mit [i]Bahlburg/Endert, Fortwährende Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit der Zinsschranke, StuB 15/2014 S. 566 NWB KAAAE-70496Einführung der sog. Zinsschranke durch das Unternehmensteuerreformgesetz 2008 sollte einer übermäßigen Fremdkapitalquote in deutschen Unternehmen entgegengewirkt und steuermindernde Gestaltungen durch Gewinnverlagerungen in Niedrigsteuerländer erschwert werden. Seither können Zinsaufwendungen uneingeschränkt nur noch bis zur Höhe der Zinserträge desselben Wirtschaftsjahres als Betriebsausgaben abgezogen werden. Die Regelung war von Anfang an von Kritik begleitet, da keineswegs – wie man zunächst hätte vermuten können – nur missbräuchliche Gestaltungen von den Auswirkungen betroffen sind. Nach unterschiedlichen Auffassungen der Finanzgerichte hat nun der BFH die Vollziehung eines Steuerbescheids für das Jahr 2008, der Steuerzahlungen nur aufgrund der Zinsschranke angeordnet hat, ausgesetzt .
Eine Kurzfassung des Beitrags finden Sie .
I. Überblick über die wesentlichen Regelungen der Zinsschranke
1. Einführung im Streitjahr 2008
Abb. 1 gibt [i]Heidenreich, Die Neuregelung zur Abzugsfähigkeit von Zinsaufwendungen, BBK 19/2007 S. 1029 NWB OAAAC-59444einen Überblick über die Regelungen der Zinsschranke im Streitjahr 2008 . Es ist zu erkennen, dass es 2008 zunächst eine Freigrenze von 999.999 € ...