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BBK Nr. 19 vom Seite 1029 Fach 13 Seite 5118

Die Neuregelung zur Abzugsfähigkeit von Zinsaufwendungen

Einführung einer Zinsschranke durch das Unternehmensteuerreformgesetz 2008

Dr. Jürgen Heidenreich

Mit der Einführung der sog. Zinsschranke durch das Unternehmensteuerreformgesetz 2008 soll einer übermäßigen Fremdkapitalquote in deutschen Unternehmen entgegengewirkt und steuermindernde Gestaltungen durch Gewinnverlagerungen in Niedrigsteuerländer erschwert werden. In Zukunft können Zinsaufwendungen uneingeschränkt nur noch bis zur Höhe der Zinserträge desselben Wirtschaftsjahres als Betriebsausgaben abgezogen werden. Der Beitrag gibt einen kritischen Überblick über die Neuregelungen des § 4h EStG und des ihn ergänzenden neuen § 8a KStG und hebt ausführlich die möglichen Ausnahmetatbestände hervor.

I. Status quo beim Abzug von Zinsaufwendungen

Aus Unternehmenssicht unterliegen Zinsaufwendungen derzeit Abzugsbeschränkungen nach S. 1030

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