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Fortwährende Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit der Zinsschranke
Anmerkungen zum
Mit seinem aktuellen hat der BFH nunmehr ernstliche Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit der Regelungen in toto geäußert . Prinz bezeichnet diesen Beschluss als einen „steuerjuristischen Paukenschlag, der … trotz mehrerer anderslautender FG-Judikate nicht ganz unerwartet kommt.“ Vor diesem Hintergrund skizziert der folgende Beitrag weitere Judikate zur Zinsschranke und deren Verfassungsmäßigkeit. Nach einer kurzen eigenen Einschätzung zur Sache schließt der Beitrag mit Handlungsempfehlungen für die von der Zinsschranke betroffenen Stpfl.
Nach dem aktuellen Beschluss vom bestehen erhebliche und „verdichtete“ Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit der Zinsschranke.
Der BFH hat aufgrund der verfassungsrechtlichen Zweifel die Aussetzung der Vollziehung gewährt.
Für Stpfl., die in den Anwendungsbereich der Zinsschranke fallen, ergibt sich ein dringender Handlungsbedarf, Bescheide entsprechend offenzuhalten.
I. Einleitung
[i]Marquart, Ernstliche Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit des § 4h EStG 2002 n. F. – Aussetzungsinteresse, NWB 2014 S. 1624 NWB SAAAE-65023 Cortez/Schmidt, Ernstliche Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit des § 4h EStG n. F., IWB 2014 S. 507 NWB CAAAE-68433 Micker, Verfassungsmäßigkeit der Zinsschranke, KSR 6/2014 S. 4 NWB BAAAE-66125 Gehrmann, infoCenter, Zinsschranke NWB DAAAC-52602Bereits frühzeitig nach Einfügung der Zinsschrankenregelungen im Zuge des Unternehmensste...