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Nachweis des Erbrechts gegenüber Banken
Erbschein-AGB der Banken sind unwirksam
Der BGH stellt im Urteil vom - XI ZR 401/12 NWB PAAAE-48348 fest, dass die Regelung in AGB von Banken, wonach die Banken uneingeschränkt einen Erbschein als Erbnachweis verlangen können, im Verkehr mit Verbrauchern unwirksam ist. Vor dem Hintergrund dieses Urteils haben zahlreiche Banken ihre AGB im Hinblick auf die erforderlichen Erbnachweise geändert. Der folgende Beitrag gibt einen Überblick über die bemerkenswerte Entscheidung des BGH und seine Auswirkungen in der Praxis.
Zum Thema sind in der NWB Datenbank (Login über www.nwb.de) aufrufbar:
infoCenter „Erbfall“ NWB BAAAB-03394
Antrag auf Erteilung eines Erbscheins bei gewillkürter Erbfolge NWB SAAAC-46237
Antrag auf Erteilung eines Erbscheins bei gesetzlicher Erbfolge NWB IAAAC-46236
Antrag auf Einziehung des Erbscheins NWB YAAAC-46235
Eine Kurzfassung dieses Beitrags finden Sie in .
I. Ausgangslage – die Entscheidung des BGH
[i]Unwirksamkeit der Banken-AGB zum ErbnachweisDer BGH hatte in seiner Entscheidung vom folgende AGB-Klausel einer Sparkasse zu beurteilen:
„Nr. 5 Legitimationsurkunden (1) Erbnachweise
Nach dem Tode des Kunden kann die Sparkasse zur Klärung der
rechtsgeschäftlichen Berechtigung die Vorlegung eines Erbscheins, eines
Testamentsvollstr...