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Vertrauensschutz in der Umsatzsteuer – Anforderungen und Konsequenzen
Neuere Entwicklungen in der Rechtsprechung und Finanzverwaltung
Zur Steuerbefreiung für Ausfuhrlieferungen und innergemeinschaftliche Lieferungen sowie zum Vorsteuerabzug ist in den letzten Jahren eine Reihe von Urteilen des EuGH ergangen, die den Schutz des guten Glaubens bzw. den Vertrauensschutz betreffen. Der Unternehmer ist bei derartigen Lieferungen und auch beim Vorsteuerabzug sehr stark auf die Angaben von Dritten angewiesen. Wenn sich herausstellt, dass diese Angaben falsch sind, stellt sich die Frage, ob sich der Unternehmer auf den Schutz seines guten Glaubens an die Richtigkeit solcher Angaben berufen bzw. Vertrauensschutz genießen kann. Bis zum Jahr 2009 hat der BFH dies in seiner ständigen Rechtsprechung abgelehnt. Erst nachdem mehrere Entscheidungen des EuGH zugunsten des Vertrauensschutzes für den Unternehmer ergangen waren, war eine Korrekturänderung des BFH zu sehen, wenn auch für den Unternehmer nicht im ausreichenden Umfang. Der nachfolgende Beitrag beschäftigt sich mit den neuen Entwicklungen in der Rechtsprechung des EuGH, mit der nach wie vor restriktiven Rechtsprechung des BFH sowie der zurückhaltenden Position der Finanzverwaltung.
Eine Kurzfassung dieses Beitrags finden Sie in