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Umsatzsteuer bei Bauträgern – ein unbemerkter Skandal
Finanzverwaltung und Gesetzgeber – eine „unheilige Allianz“?!
[i]Schmidt, NWB 50/2014 S. 3840; Hammerl/Fietz, NWB 45/2014 S. 3386 Über die neue Regelung des § 27 Abs. 19 UStG wurde in der steuerlichen Fachliteratur bereits umfassend berichtet (z. B. Schmidt, NWB 50/2014 S. 3840). Die gesetzliche Neuregelung, die mit Blick auf die zu erwartenden bzw. von der Finanzverwaltung befürchteten Anträge auf Korrektur der Steuerschuld von Bauträgern als Leistungsempfänger von Bauleistungen eingeführt wurde und eine Steuerschuld des leistungserbringenden Bauhandwerkers (in der Regel der Bauhandwerker, der im Auftrag des Bauträgers arbeitet) kreiert bzw. neu begründet, wird u. E. völlig zu Recht angegriffen und als verfassungswidrig eingeschätzt. Insbesondere die Nähe zwischen der Finanzverwaltung und dem Gesetzgeber muss dabei nach unserer Auffassung sehr kritisch gesehen werden (vgl. allgemein kritisch zur Nähe zwischen Gesetzgeber und Finanzverwaltung Pezzer, DStR 2004 S. 525, 526; ders., StuW 2007 S. 101; Spindler, DStR 2007 S. 1061, 1062; Strahl, KÖSDI 2011 S. 17300).S. 3912
I. Die Vertrauensschutzvorschrift des § 176 Abs. 2 AO
Nach § 176 [i]BMF-Schreiben vom 16. 10. 2009 ist ...Abs. 2 AO darf bei der Aufhebung oder Änderung ein...BStBl 2009 I S. 1298