Arbeitshilfe - Stand: 21.10.2015

Berechnung der unentgeltlichen Wertabgabe für die private Nutzung eines dem Unternehmen zugeordneten Gebäudes verstößt sowohl gegen Unionsrecht als auch gegen das Rückwirkungsverbot

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Berechnung der unentgeltlichen Wertabgabe für die private Nutzung eines dem Unternehmen zugeordneten Gebäudes ab dem mit 10 % seiner Herstellungskosten:

1. Handelt es sich im Hinblick auf die Neuregelung des § 10 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 i.d.F. des EURLUmsG vom 9. Dezember 2004 auf den um eine echte oder eine unechte Rückwirkung? - Wurde das Prinzip der leistungsgerechten Besteuerung vom Gesetzgeber beachtet?

2. Ist dem Kl. bei einer Interessen- und Güterabwägung Vertrauensschutz zu gewähren, da sein schutzwürdiges Vertrauen auf den bisherigen Rechtszustand überwiegt?

Beim BFH ist ein Verfahren wegen dieser Rechtsfrage anhängig ().

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Fundstelle(n):
PAAAE-48241