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Sachliche Kritik eines Betriebsrats
Das BAG hat am entschieden, dass ein Arbeitnehmer im Zusammenhang mit einer geplanten Betriebsratswahl sachliche Kritik an den betrieblichen Gegebenheiten üben darf. Entscheidend seien der Inhalt und der Kontext der Äußerungen.
Die Gewerkschaft Verdi veranstaltete eine Betriebsratsversammlung im beklagten Verpackungsunternehmen zur Wahl eines Wahlvorstands. Es kam zu keiner wirksamen Wahl. Verdi stellte zwei Wochen später beim Arbeitsgericht einen Antrag, einen Wahlvorstand zu bestellen und schlug den Kläger als Wahlvorstand vor. Später veröffentlichte Verdi eine Videoaufzeichnung, in der die Erklärung abgegeben wurde, dass es im Betrieb der Beklagten Probleme gebe:
Bei einzelnen Maschinen fehle es an Sicherheitsvorkehrungen und man könne „fast“ behaupten, keine Maschi...