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NWB BB 9/2014 S. 263

Gesetzlicher Mindestlohn – Tarifautonomiegesetz

Der Einführung des gesetzlichen Mindestlohns ab in Höhe von 8,50 € wurde vom Bundesrat am zugestimmt und muss nun dem Bundespräsidenten zur Unterschrift vorgelegt werden.

Die Kontrolle des Mindestlohns erfolgt durch zusätzliche 1.600 Mitarbeiter des Zolls. Der Mindestlohn gilt für alle Branchen in Ost- und West-Deutschland. In Branchen, für die momentan allgemeinverbindliche Mindestlöhne aufgrund von Tarifverträgen bestehen, kann der Mindestlohn bis Ende 2016 auch niedriger ausfallen. Spätestens ab 2017 gilt er in allen Branchen. Alle zwei Jahre wird über die Erhöhung des Mindestlohns durch eine Kommission beraten. Nur für bestimmte Gruppen, wie beispielsweise Erntehelfer oder Zeitungsausträger, gelten zunächst noch Sonderregeln (vgl. www.bundesregierung.de, Aktuelles vom ).

Literatur-Tipp

Vgl. zum Thema Mindestlohn auch Erichsen, Der Mindestlohn kommt: Auswirkungen und Handlungsempfehlungen für Unternehmen,

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