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Verdeckte Einlage und Zufluss von Gehaltsbestandteilen bei einem Gesellschafter-Geschäftsführer
In mehreren Entscheidungen der noch jüngeren Vergangenheit hatte sich der VI. Senat des BFH damit auseinanderzusetzen, ob bzw. wie bestimmte Gehaltsbestandteile lohnsteuerlich zu erfassen sind, sofern diese zwar im zwischen einem Gesellschafter-Geschäftsführer und „seiner“ Kapitalgesellschaft geschlossenen Anstellungsvertrag vereinbart worden waren, sie letztlich aber tatsächlich nicht ausgezahlt wurden. So ging es im Urteil vom - VI R 66/09 NWB PAAAD-81736 um die Frage der Fälligkeit einer Tantieme (dazu Hilbertz, ). Im am selben Tag entschiedenen Fall VI R 4/10 NWB KAAAD-79669 wurde der Zufluss von Arbeitslohn bei Gehaltsverzicht ohne wirtschaftlichen Ausgleich abgelehnt (dazu Geserich, ), und schließlich sah der Lohnsteuersenat in seinem Urteil vom - VI R 24/12 NWB OAAAE-42450 weder Zufluss von Arbeitslohn noch die Bewirkung einer verdeckten Einlage als gegeben an, wenn eine arbeitsvertragliche Zusage von Weihnachts- und Urlaubsgeld vor dem Zeitpunkt der Entstehung dieser Sonderzuwendungen einvernehmlich aufgehoben wird (dazu Hilbert, sowie ausführlich Bleschick, ).
Alle drei Entscheidungen war...