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Kein Lohnzufluss bei einvernehmlicher Aufhebung einer Zusage auf Urlaubs- und Weihnachtsgeld
Mit Urteil vom - VI R 24/12 NWB OAAAE-42450 hat der BFH entschieden, dass einem Arbeitnehmer Lohn weder über die Grundsätze des Zuflusses von Einnahmen eines beherrschenden Gesellschafters zufließen kann noch der Steuerpflichtige insoweit eine zuflussbegründende verdeckte Einlage bewirkt, sofern eine arbeitsvertragliche Zusage über Weihnachts- und Urlaubsgeld vor dem Zeitpunkt der Entstehung dieser Sonderzuwendungen einvernehmlich aufgehoben wird.
Im fraglichen Fall waren zwei in den Streitjahren 1999 bis 2002 gemeinsam zur Einkommensteuer veranlagte Eheleute zu jeweils 50 % an einer GmbH beteiligt. Der Kläger übte dort eine Tätigkeit als Geschäftsführer aus, die Klägerin wiederum arbeitete als kaufmännische Angestellte bei der Gesellschaft. Im Jahr 1997 war mit der Arbeitgeberin jeweils die Gewährung von Urlaubs- und Weihnachtsgeld vereinbart worden. Ausgezahlt wurde dieses jedoch im streitbefangenen Zeitraum nicht, ebenso waren in der Bilanz der GmbH auch keine entsprechenden Passivposten gebildet worden.
Nach zunächst antragsgemäßer Veranlagung ohne Berücksichtigung der fraglichen Positionen ging das Finanzamt im Anschluss an eine Lohnsteuer-Außenprüfung bei...