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Fälligkeit einer Tantieme
Empfänger von Tantiemen haben häufig ein großes Interesse, diese mithilfe der betrieblichen Altersversorgung in eine nachgelagerte Besteuerung in der Rentenphase zu überführen. Die Herabsetzung von Arbeitslohn (laufender Arbeitslohn, Einmal- und Sonderzahlungen) zugunsten der betrieblichen Altersversorgung wird aus Vereinfachungsgründen grds. auch dann als Entgeltumwandlung steuerlich anerkannt, wenn die Gehaltsänderungsvereinbarung bereits erdiente, aber noch nicht fällig gewordene Anteile umfasst ( BStBl 2009 I S. 273, Rn. 192).
In der aktuellen Entscheidung des NWB PAAAD-81736 war zwischen der GmbH und dem beherrschenden Gesellschafter-Geschäftsführer eine Entgeltumwandlung beabsichtigt. Im Geschäftsführerdienstvertrag wurde vereinbart, dass der Gesellschafter-Geschäftsführer neben einem Festgehalt eine Gewinnbeteiligung in Höhe von 50 % des Jahresüberschusses laut Steuerbilanz der Klägerin erhalten soll. Weiter wurde geregelt, dass diese Gewinnbeteiligung innerhalb von drei Monaten nach Bilanzerstellung auszuzahlen ist. Diese Frist von drei Monaten erkannte das Finanzamt nicht an. Nach dessen Ansicht war das Ent...BStBl 1965 III S. 407BStBl 1999 II S. 223