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infoCenter (Stand: Januar 2023)

Hedge Accounting (IFRS)

Prof. Dr. Carsten Theile

1. Anzuwendende Standards

Für Geschäftsjahre, die am oder nach dem beginnen, ersetzte IFRS 9 den Vorgängerstandard IAS 39. Allerdings war dies nicht zwingend vollständig: Es bestand das Wahlrecht, entweder die bisherigen Regelungen zur Abbildung von Sicherungsgeschäften (Hedge Accounting) in IAS 39 weiterhin anzuwenden oder jene des IFRS 9 fortan anzuwenden. Grund hierfür ist die noch bestehende Regelungslücke in IFRS 9 zum Macro-Hedge-Accounting. Im Folgenden wird daher zunächst auf die Regelungen des IAS 39 und anschließend auf die des IFRS 9 eingegangen.

2. Begriff und Anwendungsbereich

2.1. Überblick

Die Geschäftstätigkeit der Unternehmen unterliegt einer Vielzahl (finanzieller) Risiken. Diese zu steuern und soweit wie möglich abzuwenden ist Aufgabe des Risikomanagements. Zu den wichtigsten finanziellen Risiken im industriellen Bereich gehören Marktrisiken, etwa das Risiko von Preisänderungen von Rohstoffen oder Wechselkursen. Zur möglichst weitgehenden Ausschaltung des Verlustpotenzials solcher Preisänderungen werden Positionen mit gegenläufigem Chancenpotenzial aufgebaut. Das wird als Hedging bezeichnet. Unter Hedge Accounting schließlich ist die Bilanzierung solcher Sicherungszusammenhänge zu verstehen.

Beispiel

Ein einfacher Fall einer Sicherungsbeziehung ist die Absicherung des aktuellen Wertes einer Aktie (100 € am 31.12.x1) durch eine gekaufte Verkaufsoption (zwei Jahre Laufzeit, Basis 100 €). Annahmen:


Tabelle in neuem Fenster öffnen
Wert Aktie (in €)
(innerer) Wert Option (in €)
31.12.x1
100
0
31.12.x2
80
20
31.12.x3
110
0

Ohne Sicherungsbeziehung werden die beiden Finanzinstrumente separat betrachtet. Ist die Aktie als at fair value through other comprehensive income (FVOCI) klassifiziert, wird die Wertänderung (der Verlust) in x2 erfolgsneutral erfasst. Die Wertänderung der Option (Derivat) wird allerdings erfolgswirksam erfasst. Werden beide Geschäfte dagegen als Sicherungsbeziehung betrachtet, können die Wertänderungen gegeneinander verrechnet werden. Welche Möglichkeiten der Verrechnung IAS 39 bietet, wird im Folgenden geklärt.

2.2. Grundgeschäft

Ein gesichertes Grundgeschäft kann ein bilanzierter Vermögenswert oder eine bilanzierte Verbindlichkeit, aber auch eine bilanzunwirksame feste Verpflichtung, eine erwartete und mit hoher Wahrscheinlichkeit eintretende künftige Transaktion oder eine Nettoinvestition in einen ausländischen Geschäftsbetrieb sein. Dabei muss es sich nicht um Einzelwerte handeln, auch entsprechende Gruppen von Werten können Grundgeschäft sein. Zu beachten ist dann allerdings, dass die Werte einer Gruppe ein ähnliches Risiko aufweisen und dass sich die beizulegenden Zeitwerte der Einzelwerte proportional zum beizulegenden Zeitwert der gesamten Gruppe verändern müssen.

Auch Teilrisiken eines finanziellen Vermögenswertes oder einer finanziellen Schuld können als gesichertes Risiko designiert werden, wenn die Wirksamkeit (vgl. Abschnitt 3.2.) ermittelt werden kann.

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