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Begründung eines fair value hedge
I. Einführung
Die Begründung eines fair value hedge zielt auf die bilanzielle Abbildung der Absicherung des Risikos (exposure) einer Wertänderung aus einem bilanzierten Vermögenswert oder einer Schuld, aber auch eines schwebenden, jedoch mit Sicherheit zu erfüllenden Vertrags (firm committment). Der designierte Sicherungszusammenhang muss sich nicht auf den gesamten Zeitwert eines Grundgeschäfts erstrecken, sondern kann sich auch lediglich auf eine identifizierbare Risikokomponente beziehen. Die bilanzielle Abbildung ist abhängig von der Auswahl des Sicherungsgeschäfts (hedging instrument) und des abgesicherten Risikos (hedged item) und betrifft das laufende Ergebnis, nur ausnahmsweise erfolgt eine Erfassung im sonstigen Gesamtergebnis.
II. Bilanzielle Abbildung im Grundmodell
1. Erforderliche Differenzierung
Die Designation eines bilanziellen Sicherungszusammenhangs setzt die Erfüllung restriktiver Bedingungen voraus (IFRS 9.6.4.1). Sind die Anforderungen erfüllt, gilt für die bilanzielle Abbildung das folgende Grundmodell (IFRS 9.6.5.8): Die Wertänderung aus der Folgebewertung des Sicherungsgeschäfts zum fair value ist im laufenden Ergebnis zu erfassen; ausnahms...