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Leasingrecht | Wirksamkeit von Restwertgarantieklauseln
Verbraucher-Leasingverträge (hier: über einen Pkw) enthalten typischerweise Klauseln zum Restwertausgleich. Diese besagen, dass nach Zahlung sämtlicher Leasingraten und einer eventuellen Sonderzahlung bei Vertragsende ein Restwert verbleibt, der durch die Fahrzeugverwertung zu tilgen ist; der Leasingnehmer garantiert dabei den Ausgleich des Differenzbetrags, falls der beim Kfz-Handel erzielte Erlös dazu nicht ausreicht. Eine solche Klausel ist leasingtypisch und verstößt weder gegen das Verbot überraschender Klauseln [i]Muster „Leasingvertrag – Kfz-Leasing” NWB DAAAE-17416(§ 305c Abs. 1 BGB) noch gegen das Transparenzgebot (§ 307 Abs. 1 Satz 1 und 2 BGB). Denn einem Finanzierungsleasingvertrag liegt das Vollamortisationsprinzip zugrunde, das besagt, dass dem Leasinggeber alle Aufwendungen einschließlich eines kalkulierten Gewinns zu ersetzen sind. Der Kunde kann desha...