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Sozialversicherungsrecht | Anfechtbarkeit von Beitragszahlung für freiwillig krankenversicherte Beschäftigte
Zahlt der Arbeitgeber (und künftige Insolvenzschuldner) aufgrund einer Vereinbarung mit seinem Arbeitnehmer dessen Beiträge zur freiwilligen Krankenversicherung aus dessen monatlichen Nettolohn an die Krankenkasse, wird dadurch (allein) das Vermögen des Arbeitnehmers mit der Folge belastet, dass bei Insolvenz des Arbeitgebers die Zahlung der Beiträge nicht zulasten der Krankenversicherung (§§ 130, 133 InsO) angefochten werden kann. Die Zahlung der freiwilligen Beiträge durch die Arbeitgeberin erfolgte hier zwar rein tatsächlich dadurch, dass sie der Krankenkasse eine entsprechende Einzugsermächtigung erteilt hatte. Die Leistung wurde jedoch aus dem Vermögen des Arbeitnehmers erbracht.
Zahlungen von Arbeitnehmeranteilen zur Sozialversicherung durch den Arbeitge...