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Fördermittel
1. Anwendungsbereich
Fördermittel können die Finanzierung von Investitionen und externen Beratungen unterstützen sowie Bürgschaften ausweiten und vereinfachen sowie zusätzliche Liquiditätsspielräume ermöglichen. Die öffentlich-rechtlichen Fördermittelprogramme der Länder und des Bundes sind kostengünstiger als die üblichen Bankdarlehen, jedoch müssen gewisse Mindestanforderungen (z. B. betriebswirtschaftliche Erfahrungen sowie unternehmerisches Denken) und Richtlinien (z. B. Förderung eines bestimmten Investitionsvorhabens nur bis zu einem gewissen Höchstbetrag) seitens des Fördermittelinanspruchnehmers eingehalten werden.
Eckert, Zuschüsse, Kontierungslexikon vom 28.9.2021
Erichsen, Energiekosten mittel- und langfristig senken,
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