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Beratungs- und Digitalisierungsförderung für Kanzleien und Mandanten
Existenzgründungsberatungsförderung in NRW
In der Praxis zeigt sich immer wieder, dass Förderungen ein schlagkräftiges Vertriebsargument sind. Denn der Mandant nimmt natürlich lieber Ihre Beratungsleistung in Anspruch, wenn er nur die Hälfte oder gar nur 10 % Ihres Honorars zahlen muss und der Rest von öffentlichen Stellen kommt. Bieten Sie Beratungs- und Digitalisierungsförderung an, sichern Sie sich gleichzeitig eine gewisse Exklusivität und damit eine Alleinstellung, denn bislang haben nur wenige Steuerkanzleien diese Dienstleistung im Portfolio. In der Beitragsreihe „Beratungs- und Digitalisierungsförderung für Kanzleien und Mandanten“ stellen wir Ihnen in loser Reihenfolge die wichtigsten Förderprogramme sowohl auf Bundes- als auch auf Landesebene vor. Im Folgenden geht es um das Beratungsprogramm Wirtschaft NRW (BPW), d. h. um die Existenzgründungsberatungsförderung in Nordrhein-Westfalen. Nützliche Vorlagen und Infos zu dem Programm finden Sie auf den Internetseiten der Landes-Gewerbeförderungsstelle des nordrhein-westfälischen Handwerks (LGH). Darüber hinaus steht Ihnen das regelmäßig aktualisierte Mandanten-Merkblatt „Beratungskostenzuschüsse“ NWB MAAAE-94435 zur Verfügung.