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Neues zu Steuerstundungsmodellen nach § 15b EStG
Problembereiche und aktuelle Tendenzen
[i]Bolik/Hartmann, StuB 5/2014 S. 179; Hechtner, NWB 4/2013 S. 196Das erste steuerliche Gesetzgebungsverfahren der Großen Koalition aus CDU/CSU und SPD im Jahr 2005 war das Gesetz zur Beschränkung der Verlustverrechnung im Zusammenhang mit Steuerstundungsmodellen vom (BGBl 2005 I S. 3683). Die hierbei eingeführte Norm des § 15b EStG blieb über acht Jahre unverändert. In zwei Gesetzgebungsverfahren wurden Querverweise auf die sinngemäße Anwendung der Verlustverrechnungsnorm eingefügt. Mit dem AIFM-Steuer-Anpassungsgesetz vom wurde zu § 15b EStG ein neuer Absatz 3a eingefügt, mit dem inländischen Goldfinger-Modellen begegnet werden soll. Zwischenzeitlich haben sich auch mehrere Gerichte mit der Auslegung des § 15b EStG auseinandergesetzt. Nachfolgend werden die wichtigsten aktuellen Tendenzen in Bezug auf Steuerstundungsmodelle dargestellt.
In der NWB Datenbank (Login über www.nwb.de) ist unter der NWB DokID NWB YAAAC-37526 der infoCenter-Beitrag „Steuerstundungsmodelle, § 15b EStG“ aufrufbar.
Eine Kurzfassung dieses Beitrags finden Sie in .
I. Verlustverrechnungsbeschränkung des § 15b EStG
1. Tatbestand und Anwendung auf andere Einkunftsarten
[i]Voraussetzungen für das Vorliegen eines SteuerstundungsmodellsVerluste aus einem Steuerstundungsmodell dürfen ...