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Privates Baurecht | Anspruch auf Bauhandwerkersicherung nach Vertragskündigung
Auch nach der Kündigung eines Bauvertrags hat der Unternehmer Anspruch auf Stellung einer Bauhandwerkersicherung (§ 648a BGB) für die vereinbarte Vergütung, sofern diese schlüssig dargelegt wird. Offene Streitfragen sind dann für den Sicherungsanspruch ohne Bedeutung. Im entschiedenen Fall beauftragte die Beklagte die Klägerin als Nachunternehmerin mit der Ausführung von Arbeiten an einer Abfallverbrennungsanlage. Nach Aufnahme der Arbeiten ermahnte sie die Klägerin [i]Muster „Anforderung einer Sicherheitsleistung gem. § 648a BGB, erste Stufe“ NWB IAAAB-05285 und „Anforderung einer Sicherheitsleistung gem. § 648a BGB, zweite Stufe“ NWB SAAAB-05286 mehrfach zur Einhaltung von Sicherheitsvorkehrungen. Nachdem der Bauherr die Klägerin wegen Nichteinhaltung von Sicherheitsvorschriften von der Baustelle verwiesen hatte, kündigte die Beklagte das Vertragsverhältnis mit sofortiger Wirkung. Die Klägerin trat der Kündigung entgegen und verlangte von der Beklagten eine Sicherheitsleist...