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Mietrecht | Vom Insolvenzverwalter erklärte „Freigabe“ des Mietverhältnisses
Der BGH hat sich mit den Rechtswirkungen der vom Insolvenzverwalter erklärten „Freigabe“ eines Mietverhältnisses sowie mit den Folgen falscher Angaben des Mieters in einer sog. Vorvermieterbescheinigung befasst. Im Streitfall ging es im Verlauf des gegen den Kläger (= Mieter) eröffneten Insolvenzverfahrens um die „Freigabe“ des Mietverhältnisses (§ 109 Abs. 1 Satz 2 InsO) durch den vom Gericht eingesetzten Treuhänder und die daraufhin ausgesprochene fristlose Kündigung des Mietvertrags durch den Vermieter mit der Begründung, die vom Mieter vor Abschluss des Vertrags vorgelegte Vorvermieterbescheinigung sei gefälscht gewesen. Gegenstand des Revisionsverfahrens war allein der von den Beklagten (= Vermietern) mit der Widerklage (u. a.) geltend gemachte Räumungsanspruch. Der BGH hat entschieden, dass der Vermieter na...