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BAG 09.04.2014 10 AZR 637/13, NWB 18/2014 S. 1345

Arbeitsrecht | Anspruch auf Wechsel von Nacht- in Tagschicht

Kann eine Krankenschwester aus gesundheitlichen Gründen keine Nachtschichten im Krankenhaus mehr leisten, ist sie deshalb nicht arbeitsunfähig krank. Sie hat Anspruch auf Beschäftigung, ohne für Nachtschichten eingeteilt zu werden. Im entschiedenen Fall ist die Krankenschwester seit 1983 im Schichtdienst tätig. Arbeitsvertraglich ist sie im Rahmen begründeter betrieblicher Notwendigkeiten zur Leistung von Sonntags-, Feiertags-, Nacht-, Wechselschicht- und Schichtarbeit verpflichtet. Aus gesundheitlichen Gründen wurde sie nachtdienstuntauglich und daraufhin arbeitsunfähig krankgeschrieben. Die Klägerin bot [i]Korinth, Entgeltfortzahlung, Lexikon Arbeitsrecht 2014 NWB GAAAD-10659 demgegenüber ihre Arbeitsleistung – mit Ausnahme von Nachtdiensten – ausdrücklich an. Bis zur Entscheidung des Arbeitsgerichts im November 2012 wurde sie nicht be...

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