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Lexikon - Stand: 24.05.2024

Entgeltfortzahlung

Henning Rabe v. Pappenheim

I Entgeltfortzahlung bei Arbeitsunfähigkeit

Wenn der Arbeitnehmer aufgrund einer zur Arbeitsunfähigkeit führenden Erkrankung schuldlos an der Arbeitsleistung gehindert ist, kann ihm ein Anspruch auf Fortzahlung seines Arbeitsentgelts zustehen. Die Voraussetzungen sind im Entgeltfortzahlungsgesetz (EntgFG) geregelt. Dabei werden Arbeiter und Angestellte gleichbehandelt. Ambulante BehandlungenAmbulante Behandlungen sind jedoch weitgehend von der Entgeltfortzahlung ausgenommen. Allerdings kann nach der Rechtsprechung des BAG auch bei einer in Abständen von ein bis zwei Wochen vorbeugend durchgeführten ambulanten Bestrahlung gegen eine in unberechenbaren Schüben auftretende Krankheit Arbeitsunfähigkeit gegeben sein. Das gilt selbst dann, wenn der Arbeitnehmer zwar bei den einzelnen Behandlungen nicht arbeitsunfähig ist, in absehbar naher Zeit aber die Arbeitsunfähigkeit drohen würde, falls die Behandlung nicht durchgeführt wird.

Die Grundsätze für die Entgeltfortzahlung gelten auch bei Kur- oder Heilverfahren, die jetzt „Maßnahmen der medizinischen Vorsorge oder Rehabilitation“ genannt werden; dabei steht mit der Bewilligung der Maßnahme durch den Sozialleistungsträger im Allgemeinen auch fest, dass diese mediz...

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