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Umsatzsteuer | Reiseleistungen durch Reisebüros an Schulen, Universitäten und Vereine
Das BFH-Urteil lässt sich wie folgt zusammenfassen: (1) Reiseleistungen durch Reisebüros an Schulen und Universitäten sind nicht nach § 4 Nr. 23 UStG (Gewährung von Beherbergung und Beköstigung) steuerfrei. (2) Der Unternehmer kann sich nach der Rechtsprechung des , Kommission/SpanienS. 1053NWB CAAAE-45286 auf Art. 26 der 6. EG-Richtlinie berufen, der entgegen der inländischen Regelung des § 25 UStG über die Margenbesteuerung nicht darauf abstellt, ob die Reiseleistung an einen Endverbraucher und nicht an einen Unternehmer erbracht worden ist.
Einmal mehr hat sich das UStG als unzulänglich erwiesen, weil es nicht dem Unionsrecht entspricht. Die betroffenen Unternehmer profitieren davon, weil für sie faktisch ein Wahlrecht zwischen dem nationalen Umsatzsteuerrecht und de...