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BFH 4.2.2014 III B 87/13, NWB 15/2014 S. 1051
Einkommensteuer | Kein Anspruch auf Kindergeld für ein wegen einer AStA-Tätigkeit vom Studium beurlaubtes Kind
Eine für die Annahme einer Berufsausbildung i. S. des § 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 Buchst. a EStG unschädliche Unterbrechung des Studiums liegt nach dem nicht vor, wenn sich ein Kind wegen einer Tätigkeit im Allgemeinen Studentenausschuss vom Studium beurlauben lässt.