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Erbrecht | Formfreies Ausscheiden eines Miterben aus Erbengemeinschaft durch Abschichtung
Eine Erbengemeinschaft kann nicht nur durch Teilung oder Veräußerung der Nachlassgegenstände oder durch Übertragung von Erbteilen auseinandergesetzt werden. Ein Miterbe kann auch formfrei ausscheiden, indem er seine Mitgliedschaftsrechte an der Erbengemeinschaft aufgibt, so dass sein Erbteil den verbleibenden Erben kraft Gesetzes anwächst. Gehört ein Grundstück oder ein Miteigentumsanteil hieran zum Erbe, vollzieht sich der Eigentumsübergang nach Abschluss eines solchen Abschichtungsvertrags außerhalb des Grundbuchs, [i]infoCenter „Erbengemeinschaft“ NWB NAAAB-03390 welches in der Form des § 29 GBO (durch notarielle Beglaubigung) entsprechend zu berichtigen ist. Einer Auflassung bedarf es hingegen nicht.
Bei diesem „dritten Weg“ der Erbauseinandersetzung, der trotz erheblicher Kritik (vgl. dazu nur Schöner/Stöber, Grundb...