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OFD Nordrhein-Westfalen 14.02.2014 Kurzinfo ESt 6/2014, NWB 12/2014 S. 822

Kirchensteuer | Kirchensteuer auf die Kapitalertragsteuer

In den Veranlagungszeiträumen 2009 bis 2014 behalten die Kirchensteuerabzugsverpflichteten (z. B. Banken oder Versicherungen) im Rahmen des Steuerabzugsverfahrens neben der Kapitalertragsteuer und dem Solidaritätszuschlag auch die Kirchensteuer ein, wenn der Steuerpflichtige bei dem Kirchensteuerabzugsverpflichteten einen Antrag auf Kirchensteuereinbehalt gestellt hat. Erfolgt kein Einbehalt der [i]Ein Beitrag zum Kirchensteuerabzug ab 2015 lesen Sie in Kürze in der NWBKirchensteuer an der Quelle durch den Kirchensteuerabzugsverpflichteten, wird diese im Rahmen der Veranlagung der Einkünfte aus Kapitalvermögen erhoben. Zu dem Verfahren ab dem Veranlagungszeitraum 2015 nimmt die OFD NRW mit Verfügung vom Stellung.

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