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Rahmenbedingungen von Abschlussprüfung und Enforcement-Verfahren in Deutschland
Vergleich der beiden Prüfungsverfahren
Abschlüsse kapitalmarktorientierter Unternehmen sind Prüfungsgegenstand des deutschen Enforcement-Systems. Aufgrund der häufig nicht bekannten Verfahrensunterschiede zur gesetzlichen Abschlussprüfung resultieren Missverständnisse hinsichtlich des Zusammenspiels von Abschlussprüfung und Enforcement-Verfahren. Der vorliegende Beitrag stellt daher die grundlegenden Unterschiede der beiden Prüfungsverfahren dar und würdigt diese vor dem jeweiligen konzeptionellen Hintergrund.
Velte/Weber, infoCenter, Corporate Governance NWB EAAAE-13065
Unterschiede zwischen der Abschlussprüfung und dem Enforcement-Verfahren müssen bereits aus konzeptioneller Sicht bestehen, um Prüfungsredundanzen zu vermeiden. Sichergestellt wird dies sowohl durch rechtliche als auch außerrechtliche Restriktionen.
Die Abschlussprüfung trifft durch den Bestätigungsvermerk eine Gesamtaussage hinsichtlich der Rechnungslegung des geprüften Unternehmens und objektiviert dessen Jahresabschluss und Lagebericht hinsichtlich der veröffentlichten Informationen. Das Enforcement-Verfahren zielt hingegen auf die korrekte Abbildung von Einzelsachverhalten im Einklang mit den g...