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Arbeitsrecht | Keine automatische Festanstellung bei dauerhafter Leiharbeit
Leiharbeitnehmer, die bei einem entleihenden Unternehmen länger als nur vorübergehend tätig sind, haben keinen gesetzlichen Anspruch auf Festanstellung beim Entleiher. Dies sehe – so das BAG – das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz nicht vor. Ferner gebe das Unionsrecht kein anderes Ergebnis vor. Im entschiedenen Fall betreibt die Arbeitgeberin mehrere Krankenhäuser und daneben als 100 %ige Tochterfirma eine Arbeitnehmerüberlassungsfirma. Bei dieser war ein IT-Sachbearbeiter [i]Seel, NWB 31/2013 S. 2484 und NWB 43/2013 S. 3397angestellt und wurde drei Jahre lang ausschließlich in Einrichtungen der Krankenhausbetreiberin eingesetzt. Der Kläger hat die Feststellung begehrt, dass zwischen ihm und der Krankenhausbetreiberin ein Arbeitsverhältnis besteht. Er hat gemeint, er sei ...