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Werkverträge vs. Arbeitnehmerüberlassung – Auf die richtige Durchführung kommt es an
Abgrenzungsfragen unter Auswertung des
[i]Im Einzelnen dazu Seel, NWB 31/2013 S. 2484 ff.Werkverträge sind in den letzten Monaten zunehmend „unter Beschuss” geraten. Sie werden vielfach in Verbindung gebracht mit „prekären Beschäftigungsverhältnissen”. Analog zu den Restriktionen der Arbeitnehmerüberlassung – ausgelöst durch die zum in Kraft getretene und vielfach fehlinterpretierte Neufassung von § 1 Abs. 1 Satz 2 AÜG – wird hinter dem Einsatz von Fremdpersonal im Rahmen der Erfüllung von Werk-/Dienstverträgen ein Umgehungsgeschäft vermutet. Aktiv werden insbesondere Betriebsräte des Auftragnehmers: Diese reklamieren ein Beteiligungsrecht (§ 99 BetrVG i. V. mit § 14 Abs. 3 AÜG) und wenden ein, es seien „Scheinwerkverträge” abgeschlossen respektive es liege eine „verdeckte Arbeitnehmerüberlassung” vor. Auch Mitarbeiter des Auftragnehmers, die zur Erbringung der Werk-/Dienstleistung eingesetzt werden, verfallen zunehmend auf den Gedanken, es bestünde ein Arbeitsverhältnis zum Auftragnehmer, und begehren eine entsprechende Feststellung sowie eine entsprechend (höhere) Vergütung. Angesichts dieser Entwicklung sollte besonderes Augenmerk auf eine rechtlich „saubere” [i]infoCenter „Werkvertrag” NWB ZAAAB-04909 und „Leiharbeit” NWB YAAAA-41708Ausgestaltung und praktische Umsetzung der Vertragsbeziehungen gelegt werden. Der folgende ...