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FG Hamburg 20.2.2013 2 K 89/12, BBK 21/2013 S. 994

Bilanzierung | Teilwertabschreibung auf Forderungen gegen Tochtergesellschaft

Eine Muttergesellschaft darf auf Forderungen gegen ihre Tochtergesellschaft nur dann Teilwertabschreibungen vornehmen, wenn der Substanzwert und die funktionale Bedeutung der Tochtergesellschaft gesunken sind. Allein hohe Verluste der Tochtergesellschaft rechtfertigen keine Teilwertabschreibung.

Im [i]Beteiligung von fast 95 % Streitfall war die Mutter-GmbH an ihrer Tochter-GmbH mit fast 95 % beteiligt. Die Tochter-GmbH hatte zwar in den Jahren 2000 bis 2004 ganz überwiegend schlechte Ergebnisse erzielt. Dem FG reichte dies aber für eine Teilwertabschreibung auf die Forderungen der Mutter-GmbH gegenüber der Tochter-GmbH nicht aus. Denn die Mutter-GmbH [i]Mutter-GmbH hielt die Beteiligung für rentabelhatte ihrer Tochter in den Jahren 2003 und 2004 noch zusätzliche Mittel zur Verfügung gestellt. Solche Sanierungszuschüsse nicht allein zur Abwe...

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