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Erbschaftsteuer – Abfindung für Verzicht auf einen künftigen Pflichtteilsanspruch (BFH)
Die Abfindung, die ein künftiger gesetzlicher Erbe an einen anderen Erben für den Verzicht auf einen künftigen Pflichtteilsanspruch zahlt, ist eine freigebige Zuwendung des künftigen gesetzlichen Erben an den anderen und kann nicht als fiktive freigebige Zuwendung des künftigen Erblassers an diesen besteuert werden ( NWB YAAAE-40092).
Hintergrund:
Gemäß § 7 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG gilt als Schenkung jede freigebige Zuwendung unter Lebenden, soweit der Bedachte durch sie auf Kosten des Zuwendenden bereichert wird.
In objektiver Hinsicht wird dabei vorausgesetzt, dass die Leistung zu einer Bereicherung des Bedachten auf Kosten des Zuwendenden führt und die Zuwendung (objektiv) unentgeltlich ist.
In subjektiver Hinsicht muss der Wille des Zuwendenden zur Freigebigke...