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NWB EV 10/2013 S. 323

Versicherungsvertragsrecht – Rückkaufswert von Lebensversicherungen (BGH)

Der IV. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs (BGH) hat über die Berechnung des Rückkaufswerts von bis Ende 2007 geschlossenen Lebensversicherungen nach erfolgter Kündigung entschieden ( sowie - IV ZR 114/13).

Sachverhalt:
Die klagenden Versicherungsnehmer schlossen jeweils im Jahr 2004 Lebensversicherungsverträge ab, die sie 2009 kündigten.

Die beklagten Versicherer rechneten den von ihnen auf der Grundlage der vereinbarten Allgemeinen Versicherungsbedingungen ermittelten Rückkaufswert ab und zahlten diesen aus.

Die Kläger verlangen eine höhere Zahlung und berufen sich darauf, dass der Bundesgerichtshof mit seinem Urteil vom - IV ZR 201/10 NWB HAAAE-16006 Klauseln, die vorsehen, dass die Abschlusskosten im Wege des so genannten Zillmerve...

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