Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Familienrecht | Verwirkung von ehelichem Trennungsunterhalt
Die Versagung, Herabsetzung oder zeitliche Begrenzung des nachehelichen Unterhaltsanspruchs zugunsten des Unterhaltsverpflichten ist u. a. auch dann erlaubt (§ 1579 BGB), wenn der Berechtigte sich über schwerwiegende Vermögensinteressen des Verpflichteten mutwillig hinweggesetzt hat. Insoweit kann der für diesen Verwirkungstatbestand sprechende Härtegrund nicht nur dadurch erfüllt sein, dass der Verpflichtete nicht ungefragt über einen erheblichen Anstieg seines Einkommens [i]Selbstanzeige - Schreibvorlage NWB BAAAB-05338informiert (vgl. NWB XAAAC-81839), sondern – ausnahmsweise – auch dann, wenn ein getrennt lebender Ehegatte Selbstanzeige beim Finanzamt erstattet, ohne den anderen [i]infoCenter „Selbstanzeige” NWB FAAAB-22685Ehegatten darüber zu informieren und ihm so die Möglichkeit zu geben, sich dieser Selbstanzeige anzuschließen....