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Investitionsabzugsbetrag (Teil 1)
Was bei der Bildung und Auflösung von Investitionsabzugsbeträgen zu beachten ist
[i]infoCenter „Investitionsabzugsbetrag” NWB DAAAC-65919Unabhängig von der Rechtsform haben Unternehmer und Freiberufler die Möglichkeit, mithilfe eines Investitionsabzugsbetrags (§ 7g Abs. 1 bis 4 EStG) ihre Steuerbelastung zu senken, ohne Geld ausgeben zu müssen. Der Investitionsabzugsbetrag beträgt maximal 40 % der voraussichtlichen Investitionskosten. De facto wird mit dem Investitionsabzugsbetrag die Abschreibung für Wirtschaftsgüter vorgezogen, die noch nicht angeschafft worden sind, aber in den folgenden drei Jahren angeschafft werden sollen. Handelsrechtlich darf kein Investitionsabzugsbetrag ausgewiesen werden.
Eine Kurzfassung dieses Beitrags finden Sie in .
Lesen Sie Teil 2 dieses Beitrags in .
I. Voraussetzungen: Wer für welche Wirtschaftsgüter einen Investitionsabzugsbetrag geltend machen kann
[i]VoraussetzungenVoraussetzung ist allein die Absicht, abnutzbare bewegliche (neue oder gebrauchte) Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens anschaffen zu wollen. Die private Nutzung darf S. 2947voraussichtlich nicht mehr als 10 % betragen. Die Investitionsabsicht (Prognose) muss in der Steuererklärung gegenüber dem Finanzamt dargelegt werden.
1. Voraussetzungen und Grenzwerte
[i]Begünstigte WirtschaftsgüterBegünstig...