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Investitionsabzugsbetrag (Teil 2)
Was bei der Bildung und Auflösung von Investitionsabzugsbeträgen zu beachten ist
In [i]Krudewig, Investitionsabzugsbetrag (Teil 1), NWB 37/2013 S. 2946 wurden die Voraussetzungen für die Bildung von Investitionsabzugsbeträgen dargestellt. Dieser Teil 1 des Beitrags schloss mit den Ausführungen über die Konsequenzen bei einer Privatnutzung des Wirtschaftsguts, für das der Investitionsabzugsbetrag gebildet wurde. Im nun nachfolgenden Teil 2 werden die Vorgehensweise bei der Bildung von Investitionsabzugsbeträgen sowie die Rechtsfolgen bei Wegfall der Voraussetzungen, wie z. B. eine private Nutzung zu mehr als 10 %, erläutert. Das kürzlich veröffentlichte NWB NAAAE-43791 zum Zinslauf bei rückwirkendem Wegfall eines Investitionsabzugsbetrags ist dabei berücksichtigt. S. 3016
Lesen Sie Teil 1 dieses Beitrags in .
VI. Art und Weise, wie ein Investitionsabzugsbetrag gebildet wird
[i]Art und Weise der BildungDie Summe aller Investitionsabzugsbeträge darf im Begünstigungszeitraum von drei Jahren insgesamt nicht mehr als 200.000 € je Betrieb betragen. Hat der Unternehmer zwei Betriebe, gilt diese Obergrenze für jeden Betrieb. Werden unterschiedliche Tätigkeiten ausgeübt, kann eine Trennung in zwei Betriebe sich u. U. allein wegen des Investition...