Kindergeld für ein volljähriges verheiratetes Kind in 2012, das einer Erstausbildung nachgeht
Leitsatz
Für volljähriges verheiratetes Kind, das einer erstmaligen Berufsausübung nachgeht, besteht in 2012 ein Kindergeldanspruch
unabhängig von den Grenzbetragsregelungen über eigene Einkünfte und Bezüge und solche des Ehegatten. Auf eine nach früherer
Rechtsprechung erforderliche "typische Unterhaltssituation" kommt es nicht mehr an.
Diese Entscheidung steht in Bezug zu
Fundstelle(n): DStR 2014 S. 9 Nr. 1 EFG 2013 S. 1679 Nr. 20 EStB 2014 S. 73 Nr. 2 NWB-Eilnachricht Nr. 35/2013 S. 2763 TAAAE-43014
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