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FG Münster Urteil v. - 4 K 4146/12 Kg EFG 2014 S. 56 Nr. 1

Gesetze: EStG § 62EStG § 63 Abs 1 Satz 1 Nr 1EStG § 32 Abs 4 Satz 1 Nr 2 Buchst aBGB § 1608 Satz 1BGB § 1360BGB § 1360a DA FamEStG 2013 31.2 EStG § 70 Abs 2

Kindergeld

Unbeachtlichkeit der Ehegatteneinkünfte eines verheirateten, volljährigen Kindes

Leitsatz

Ein volljähriges Kind, das sich in der erstmaligen Berufsausbildung befindet, erhält seit Kindergeld, auch wenn es Arbeitslohn und sein Ehegatte weitere Einkünfte erzielt, auf die sich ein Unterhaltsanspruch des Kindes beziehen könnte, da dies gem. § 32 Abs. 4 Satz 2 EStG zum keine Bedeutung mehr hat. Auf das Vorliegen eines "Mangelfalls" und einer typischen Unterhaltssituation nach altem Recht kommt es nicht mehr an.

Fundstelle(n):
EFG 2014 S. 56 Nr. 1
PAAAE-54225

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FG Münster, Urteil v. 20.09.2013 - 4 K 4146/12 Kg

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