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Niedersächsisches Finanzgericht  Urteil v. - 13 K 194/13 EFG 2014 S. 293 Nr. 4

Gesetze: EStG § 63 Abs. 1 Nr. 1, EStG § 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 Buchst. a

Kindergeld bei  verheiratetem Kind

Leitsatz

  1. Zu den Voraussetzungen für die Kindergeldgewährung nach § 63 Abs. 1 Nr. 1 EStG i.V.m. § 32 EStG.

  2. Ein Anspruch auf Kindergeld besteht nur für Kalendermonate, in denen wenigsten an einem Tag die Anspruchsvoraussetzungen vorgelegen haben.

  3. Bei einem volljährigen Kind müssen neben der „erstmaligen” Berufsausbildung keine weiteren Anspruchsvoraussetzungen für den Kindergeldanspruch erfüllt sein. Die Anspruchsvoraussetzungen ergeben sich abschließend aus § 32 Abs. 4 EStG.

  4. Mit dem Wegfall des Jahresgrenzbetrags für eigene Einkünfte und Bezüge des Kindes zum kann der Kindergeldanspruch für ein verheiratetes Kind nicht mehr mit der Begründung verneint werden, das Kind habe einen vorrangigen Unterhaltsanspruch gegenüber seinem Ehegatten.

Fundstelle(n):
EFG 2014 S. 293 Nr. 4
EStB 2014 S. 182 Nr. 5
MAAAE-53267

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Niedersächsisches Finanzgericht , Urteil v. 03.12.2013 - 13 K 194/13

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