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Finanzgericht Düsseldorf  Urteil v. - 2 K 785/13 Kg

Gesetze: EStG § 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 Buchst. aEStG § 32 Abs. 4 Satz 2EStG § 62EStG § 63 Abs. 1EStG a.F. § 32 Abs. 4 Satz 2 BGB§ 1360 BGB§ 1360a BGB§ 1608 Satz 1 BGB § 1615 l

Kindergeld für ein volljähriges verheiratetes Kind nach Wegfall des Grenzbetrages – Bedeutung des Unterhaltsanspruchs gegenüber dem Vater des Enkelkindes – Fehlen einer typischen Unterhaltssituation

Leitsatz

  1. Die Höhe des Unterhaltsanspruchs eines in der Erstausbildung befindlichen volljährigen Kindes gegen den Vater des gemeinsamen Kindes nach § 1615 l BGB ist nach Wegfall des Grenzbetrages (§ 32 Abs. 4 Satz 2 EStG a.F.) in Streitzeiträumen ab Januar 2012 für den Anspruch auf Kindergeld nicht mehr von Bedeutung.

  2. Ab dem Jahr 2012 kann auch das Fehlen einer typischen Unterhaltssituation die Kindergeldberechtigung der Eltern nicht mehr ausschließen.

Fundstelle(n):
MAAAE-56410

Preis:
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Nutzungsdauer:
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Finanzgericht Düsseldorf , Urteil v. 16.10.2013 - 2 K 785/13 Kg

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