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Abbau und Erlass von Beitragsschulden und Säumniszuschlägen
Automatische Weiterversicherung soll neue Schuldenberge verhindern
Über die Problematik von „Wucherzinsen” und der Belastung durch zum Teil auf horrende Summen aufgelaufene Krankenversicherungs-Beitragsschulden wurde bereits mehrfach in NWB berichtet, zuletzt in NWB 18/2013 S. 1379. Nunmehr hat die Bundesregierung ein Gesetz zur Beseitigung sozialer Überforderung bei Beitragsschulden in der Krankenversicherung vorgelegt. Der Basisentwurf vom (BT-Drucks. 17/13079) wurde dabei nach Beratungen im Ausschuss für Gesundheit noch deutlich „nachgebessert” und schließlich in dieser geänderten Fassung verabschiedet (BT-Drucks. 17/13947). Um das Auflaufen von Beitragsrückständen für abgelaufene Zeiträume in Zukunft nach Möglichkeit zu vermeiden, wird außerdem eine „obligatorische Anschlussversicherung” eingeführt. Die Regelungen sind am (BGBl 2013 I S. 2423) in Kraft getreten.
Eine Kurzfassung dieses Beitrags finden Sie in .
I. Senkung des Prozentsatzes für Säumniszuschläge auf 1 %
[i]Höherer Säumniszuschlag von 5 % als Anreiz zur pünktlichen BeitragszahlungIn der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) wird seit dem bei Nichtzahlung der Beiträge ein höherer Säumniszuschlag in Höhe von 5 % des rückständigen Beitrags erhoben. Betroffen sind sowohl freiwillige Mitglieder der GKV al...