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Die Wirksamkeit von Change-of-Control-Klauseln im Insolvenzfall
Erhöhung der Sanierungschancen vs. Vertragsfreiheit
[i]Pape/Uhländer, Kommentar zum Insolvenzrecht, NWB Verlag Herne, 2012, ISBN: 978-3-482-63881-7 Es ist ein fundamentales Prinzip des Privatrechts, dass man sich seine Vertragspartner aussuchen kann. Dieses Prinzip stößt jedoch etwa dann an seine gesetzlichen Grenzen, wenn eine einmal als Geschäftspartner gefundene Gesellschaft nach dem Vertragsschluss zwar aus formal-rechtlicher Sicht identisch bleibt (s. § 1 Abs. 1 Satz 1 AktG, § 13 Abs. 1 GmbHG), sich ihre wirtschaftliche Inhaberschaft jedoch derart verändert, dass man in Wirklichkeit einer „neuen Person” gegenübersteht. [i]infoCenter „Insolvenzverfahren” NWB BAAAB-05672 „Fortbestehungsprognose” NWB IAAAD-80078„Krisenvorsorge” NWB GAAAE-18076Die Vertragspraxis versucht dieses Phänomen mit sog. Change-of-Control-Klauseln in den Griff zu bekommen, kraft derer (typischerweise) dem Vertragspartner bei einem Kontrollwechsel innerhalb der Gesellschaft ein Kündigungsrecht oder ein anderes Gestaltungsrecht eingeräumt wird. Im Insolvenzfall können solche Klauseln allerdings mit dem Interesse der Gläubiger und des Schuldners an einer planbaren Fortführung bzw. Sanierung des Unternehmens kollidieren. Diesem Konflikt widmet sich der folgende Beitrag.
In der NWB Datenbank (Login über www.nwb.de) kann u. a. zu dem Thema aufgerufen werden: Mandanten-Merkblatt „Pflichten eines Geschäftsführers in der Unternehmenskrise” NWB PAAAC-96021, „Aufklärungssch...