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FG Rheinland-Pfalz 21.2.2013 4 K 1810/11, NWB 25/2013 S. 1955

Einkommensteuer | Offensichtlich verkehrsgünstige Umwegstrecke

Nach dem ist eine längere Fahrstrecke nicht offensichtlich verkehrsgünstiger, wenn sie bei ständig wechselnden Verkehrsverhältnissen nur bei bestimmten Verkehrslagen Vorteile gegenüber der kürzesten nutzbaren Straßenverbindung bietet und eine Entscheidung, welche Strecke genutzt wird, vor jeder Fahrt neu anhand der aktuellen Verkehrslage getroffen werden müsste.

Anmerkung:

Nach der Rechtsprechung des BFH ist eine Straßenverbindung dann verkehrsgünstiger als die kürzeste Strecke zwischen Wohnung und Arbeitsstätte, wenn der Arbeitnehmer eine andere, längere Straßenverbindung tatsächlich nutzt und auf diese Weise die Arbeitsstätte trotz gelegentlicher Verkehrsstörungen i. d. R. schneller und pünktlicher erreicht (vgl. BStBl 1975 II S. 852BStBl 2012 II S. 520

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