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Einkommensteuer | Werbungskostenabzug für mit Dienstwagen durchgeführte Familienheimfahrten
Das lässt sich wie folgt zusammenfassen: (1) Aufwendungen für Familienheimfahrten des Arbeitnehmers mit einem vom Arbeitgeber überlassenen Dienstwagen berechtigen nach § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 5 Satz 6 EStG nicht zum Werbungskostenabzug. (2) Trägt der Arbeitgeber durch Überlassung eines Dienstwagens im Ergebnis die Aufwendungen des Arbeitnehmers für dessen Familienheimfahrten, ist ein Werbungskostenabzug nicht geboten.
Man mag sich fragen, was den Kläger veranlasst hat, gegen den eindeutigen Wortlaut des § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 5 Satz 6 EStG Werbungskosten für Familienheimfahrten geltend zu machen. Er war der Auffassung, das Abzugsverbot in § 9 Abs. 2 Satz 9 EStG treffe ihn nicht, weil dort lediglich der Abzug von Aufwendungen ausgeschlossen sei, nicht jedoch von Pauschalen. Aber auch Pauschalen müssen in aller Regel Au...